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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 827/18   

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https://dejure.org/2018,22788
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 827/18 (https://dejure.org/2018,22788)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.07.2018 - 1 B 827/18 (https://dejure.org/2018,22788)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 1 B 827/18 (https://dejure.org/2018,22788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beförderung Erprobung Erprobungszeit Freistellung Mitgliedschaft Personalrat Betriebsrat freigestellter Beamter Freistellung Fiktive Prognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer fiktiven Prognose zum erfolgreichen Abschluss der Erprobung eines wegen einer Mitgliedschaft im Personalrat ganz oder weitgehend freigestellten Beamten bei Berücksichtigung sämtlicher Erkenntnisse i.R.d. Beförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis einer fiktiven Prognose zum erfolgreichen Abschluss der Erprobung eines wegen einer Mitgliedschaft im Personalrat ganz oder weitgehend freigestellten Beamten bei Berücksichtigung sämtlicher Erkenntnisse i.R.d. Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 12 L 2157/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 827/18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 827/18
    BVerwG, Urteil vom 21. September 2006- 2 C 13.05 -, juris, Rn. 18 f., und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 -, juris, Rn. 16.

    BVerwG, Urteil vom 21. September 2006- 2 C 13.05 -, juris, Rn. 20, und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 -, juris, Rn. 16 f.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt - vgl. Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 -, juris, Rn. 16, und auch schon Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 -, juris, Rn. 18 -, dass der Verzicht auf eine vorherige Erprobung auf einem höherwertigen Dienstposten voraussetzt, dass aufgrund des bisherigen beruflichen Werdegangs des Personalratsmitglieds und - nicht etwa: oder - vergleichbarer Bediensteter prognostisch festgestellt werden kann, dass der freigestellte Bewerber den Anforderungen der Erprobung aller Voraussicht nach gerecht geworden wäre.

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 827/18
    BVerwG, Urteil vom 21. September 2006- 2 C 13.05 -, juris, Rn. 18 f., und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 -, juris, Rn. 16.

    BVerwG, Urteil vom 21. September 2006- 2 C 13.05 -, juris, Rn. 20, und Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 -, juris, Rn. 16 f.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt - vgl. Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 -, juris, Rn. 16, und auch schon Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 -, juris, Rn. 18 -, dass der Verzicht auf eine vorherige Erprobung auf einem höherwertigen Dienstposten voraussetzt, dass aufgrund des bisherigen beruflichen Werdegangs des Personalratsmitglieds und - nicht etwa: oder - vergleichbarer Bediensteter prognostisch festgestellt werden kann, dass der freigestellte Bewerber den Anforderungen der Erprobung aller Voraussicht nach gerecht geworden wäre.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19

    Konkurrentenstreit; freigestelltes Personalratsmitglied; Teamleitung in einem

    Verbleibende Zweifel an der Eignung eines Personalratsmitglieds für ein höherwertiges Statusamt gehen zu dessen Lasten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - juris Rn. 17; OVG Bautzen, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 2 A 948/10 - juris Rn. 17; OVG Münster, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 1 B 827/18 - juris Rn. 13 f., jeweils m.w.N.).
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